Haftpflicht hilft bei Glatteis
Haus- und Grundeigentümer sind für die Sicherheit auf ihren Grundstücken selbst verantwortlich. Auch wenn der Winterdienst auf einen Mieter übertragen wurde, haftet der Eigentümer für Schäden. Bricht sich ein Fussgänger auf einem nicht gereinigten Weg das Bein, so können die anfallenden Kosten schnell mehrere zehntausend Euro erreichen. (more…)