Mehr Zuzahlungen bei der Krankenversicherung
Das Jahr 2005 bring für Kunden einer gesetzlichen Krankenversicherung mal wieder einige Änderungen. Neuregelungen zur Finanzierung der Kassenbeiträge betreffen vor allem die Bereiche Zahnersatz und das Krankengeld und werden ab 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Bereits ab 1. Januar tritt ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz in Kraft: Hier werden nun Festzuschüsse gezahlt. Übernahmen die Krankenkassen bisher 50 Prozent der Kosten für den genehmigten Zahnersatz, so wird nun ein Festbetrag als Zuschuss gezahlt. Dieser ist so angelegt, dass er 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung abdeckt. Für die meisten Patienten wird sich so nichts an den Kosten ändern. Seltene und aufwändige Therapien können damit aber in Zukunft für den Patienten erheblich teurer werden.