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2.1.2005

Haftpflicht hilft bei Glatteis

Abgelegt unter: — TF @ 12:10

Haus- und Grundeigentümer sind für die Sicherheit auf ihren Grundstücken selbst verantwortlich. Auch wenn der Winterdienst auf einen Mieter übertragen wurde, haftet der Eigentümer für Schäden. Bricht sich ein Fussgänger auf einem nicht gereinigten Weg das Bein, so können die anfallenden Kosten schnell mehrere zehntausend Euro erreichen.
Eine private Haftpflichtversicherung springt hier ein, wenn durch nachlässigen Winterdienst eine Person auf dem Grundstück einer selbst bewohnten Immobilie zu schaden kommt. Für Besitzer von unbebauten Grundstücken und Vermieter empiehlt sich für solche Fälle eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.

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