Tipps zur Hausratsversicherung
Eine Hausratsversicherung ist eine der beliebtesten Versicherungen, denn gegen Diebstahl, Brände oder Unwetterschäden ist jeder gerne versichert. Die wenigsten Versicherten wissen dagegen genau, welche Schäden die Versicherung abdeckt, bzw. unter welchen Umständen sie nicht zur Zahlung verpflichtet ist
Kommt ein Einbrecher beispielsweise mit dem Zweitschlüssel, der unter der Fussmatte deponiert ist, in die Wohnung, ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. In welchen Fällen genau ein Schadensersatz durch die Versicherung stattfindet, steht in den Versicherungsbedingungen.
Wie bei einer Haftpflichtversicherung ist es auch hier entscheidend, entstandene Schäden schnellstmöglich zu melden. Auch hier gilt: Soweit möglich ist eine Beweisaufnahme des Schadens zu machen und Schadensbegrenzung zu betreiben.
Wichtig ist auch, dass man nicht unterversichert ist, da sonst Schäden nur anteilsmässig ersetzt werden. Wer beispielsweise eine Hausratsversicherung mit einer Versicherungssumme von 40.000 Euro abschliesst, wobei der Wert Hausrats aber 50.000 Euro beträgt, so muss die Versicherung im Schadensfall auch nur 80% des Schadens übernehmen. Absichern kann man sich hier, indem man einen sogenannten Unterversicherungsverzicht mit der Versicherung vereinbart: Dies ist ab einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter üblich.