Urteil: Trotz schlechter Reifen muss KFZ-Versicherung zahlen
Nicht immer ist eine KFZ-Kaskoversicherung leistungsfrei, wenn es mit mangelhaftem Reifenprofil zu einem Unfall kommt, wie an einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.04.2004 zu sehen ist.
In diesem Fall wollte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug eines BMW-Fahrers nicht erstatten, weil dessen rechter Hinterreifen in der Laufmitte kein Profil mehr aufwies. Die Versicherung berief sich auf eine Gefahrerhöhung durch die Benutzung des verkehrsunsicheren Fahrzeugs, welche sie von ihrer Leistungspflicht befreie. Der Fahrer konnte jedoch vor Gericht glaubhaft versichern, dass er von der Abnutzung nichts gewusst habe. Die Reifen wären erst zwei Jahre alt gewesen, und auch nur ein Reifen war in der Mitte blankgefahren gewesen. Diese ungleichmässige Abnutzung wäre für einen Laien nicht zwangsläufig einleuchtend gewesen, so die Richter - die Versicherung musste zahlen.