KFZ-Versicherung: Fristen zum Jahresende
Zum Jahresende laufen wichtige Fristen bei der KFZ-Versicherung aus: Am 31. Dezember endet die Möglichkeit, selbst bezahlte Reparaturen der Kfz-Versicherung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Schäden, die im Dezember anfallen, müssen bis zum 31. Januar gemeldet werden. Um kein Verlustgeschäft zu machen, kann man sich übrigens vorher von der Versicherung ausrechnen lassen, ob es günstiger ist, den Schaden selber zu zahlen, oder in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.